Beim Motorrad gibt es vier echte Führerscheinklassen: AM, A1, A2 und A – gestaffelt nach Mindestalter, Leistung und Hubraum. Sie reichen vom Roller mit 45 km/h (AM) über die 125er (A1) und die 35-kW-Mittelklasse (A2) bis zur unbeschränkten Klasse A, dem größten Motorradführerschein ohne jede Leistungsgrenze. Dazu kommt die Schlüsselzahl B196, mit der ein Autoführerschein zur 125er berechtigt. Dieser Ratgeber erklärt jede Motorrad-Klasse mit ihren harten Werten, zeigt, welcher Führerschein für welches Motorrad gilt, und wie du über den Stufenweg oder den Direkteinstieg zur offenen Klasse A kommst.
Welche Motorrad-Klassen gibt es? Die Kurzantwort
Für Motorräder und motorisierte Zweiräder gibt es in Deutschland vier abgestufte Führerscheinklassen: AM, A1, A2 und A. Jede höhere Klasse schließt die darunterliegenden mit ein – wer A hat, darf automatisch auch A2, A1 und AM fahren. Die Klassen sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt und gelten EU-weit einheitlich.
Der schnelle Überblick über alle Motorrad-Führerscheinklassen:
| Klasse | Mindestalter | Max. Leistung | Hubraum | Tempo | Eingeschlossen |
|---|---|---|---|---|---|
| AM | 15 Jahre | 4 kW (Elektro) | 50 cm³ | 45 km/h | – |
| A1 | 16 Jahre | 11 kW (15 PS) | 125 cm³ | keine Grenze | AM |
| A2 | 18 Jahre | 35 kW (48 PS) | keine Grenze | keine Grenze | A1, AM |
| A | 24 Jahre* | unbegrenzt | unbegrenzt | keine Grenze | A2, A1, AM |
*Klasse A: 24 Jahre im Direkteinstieg oder 20 Jahre über den Aufstieg nach zwei Jahren Klasse A2.
Wichtig ist die Unterscheidung: „Motorrad-Klassen“ meint hier die Fahrerlaubnisklassen, nicht die Bauart. Umgangssprachlich werden zwar auch Kategorien wie Naked Bike, Sportler, Cruiser, Tourer oder Enduro als „Klassen“ bezeichnet – für Führerschein und Zulassung zählen aber allein die Buchstabenklassen AM bis A. Genau die schauen wir uns jetzt einzeln an.
Klasse AM: Roller und Mopeds ab 15
Die Klasse AM ist die kleinste Motorrad-Klasse und erlaubt Kleinkrafträder bis 50 cm³ Hubraum und bauartbedingt höchstens 45 km/h – fahrbar bereits ab 15 Jahren. Gemeint sind klassische Mopeds, Kleinkraftroller und Mofas dieser Bauart; bei Elektroantrieb gilt statt des Hubraums eine Leistungsgrenze von 4 kW.
AM umfasst nicht nur Zweiräder, sondern auch dreirädrige Kleinkrafträder und leichte vierrädrige Fahrzeuge (die sogenannten Mopedautos, ebenfalls auf 45 km/h begrenzt). Das Mindestalter wurde bundesweit auf 15 Jahre gesenkt. Ein wichtiger Punkt für Autofahrer: Klasse AM ist in jedem Pkw-Führerschein der Klasse B automatisch enthalten – wer den Autoführerschein hat, darf also ohne Zusatzaufwand Roller und Mopeds bis 45 km/h fahren.
Häufige Verwechslung: AM ist nicht dasselbe wie A1. Ein AM-Roller läuft maximal 45 km/h, während eine echte 125er der Klasse A1 deutlich schneller ist. Wer mehr als Schrittgeschwindigkeit im Stadtverkehr will, braucht mindestens A1.
Klasse A1: Leichtkrafträder (125er) ab 16
Die Klasse A1 berechtigt zu Leichtkrafträdern bis 125 cm³ Hubraum und höchstens 11 kW (15 PS), zusätzlich begrenzt auf ein Leistungsgewicht von 0,1 kW/kg – erlaubt ab 16 Jahren. Das sind die klassischen „125er“, die für viele der echte Einstieg ins Motorradfahren sind. Eine feste Tempogrenze schreibt A1 nicht vor; in der Praxis laufen 125er je nach Modell rund 100 bis 115 km/h.
A1 schließt die Klasse AM mit ein, du darfst also auch Roller und Mopeds fahren. Zusätzlich erlaubt A1 dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW. Weil schon 16-Jährige die Klasse machen können, ist A1 der früheste Weg auf ein vollwertiges Motorrad – ausführlich erklärt in unserem Ratgeber dazu, mit wie vielen Jahren man Motorrad fahren darf.
Welche konkreten Maschinen unter die Klasse fallen und wie viel Tempo und Leistung realistisch drin sind, zeigt unsere Übersicht, welche Motorräder mit A1 erlaubt sind. Wie schnell so eine 125er wirklich wird, klären wir separat in unserem Beitrag dazu, wie schnell ein 125-ccm-Motorrad fährt.
Klasse A2: die Mittelklasse bis 35 kW ab 18
Die Klasse A2 erlaubt Motorräder bis 35 kW (rund 48 PS) bei einem Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg – ab 18 Jahren, ganz ohne Hubraumgrenze. Das ist die wichtigste Einsteigerklasse für Erwachsene, denn sie deckt bereits eine große Bandbreite ernsthafter Motorräder ab – von Naked Bikes über Sportler bis zu Reise-Enduros.
Ein hartnäckiges Missverständnis vorweg: A2 hat keine ccm-Begrenzung. Anders als bei A1 oder AM spielt der Hubraum keine Rolle – entscheidend sind allein die 35 kW und das Leistungsgewicht. Ein großvolumiger Zweizylinder mit 35 kW ist genauso A2-tauglich wie ein kleiner Einzylinder.
Erlaubt sind zwei Wege zu einem A2-Motorrad: Maschinen, die die 35 kW ab Werk einhalten, und gedrosselte Versionen stärkerer Modelle. Für das Drosseln gilt die zentrale Regel, dass die offene Ursprungsversion höchstens 70 kW (rund 95 PS) leisten darf – also maximal das Doppelte der erlaubten Leistung. Ein 100-PS-Bike lässt sich damit nicht legal auf A2 bringen, ein 90-PS-Modell schon. Wie das Drosseln technisch funktioniert und was die Eintragung kostet, zeigen wir im eigenen Ratgeber. A2 schließt A1 und AM ein. Welche konkreten Maschinen infrage kommen und wie Drosseln und Entdrosseln funktionieren, steht in unserer Übersicht, welche Motorräder mit A2 fahrbar sind.
Klasse A: der größte Motorrad-Führerschein
Die Klasse A ist der unbeschränkte, größte Motorrad-Führerschein: Sie erlaubt alle Krafträder ohne jede Grenze bei Leistung, Hubraum oder Tempo. Wer wissen will, welches Motorrad man mit A fahren darf, hat die einfachste aller Antworten – jedes. Vom leichten Naked Bike bis zum 200-PS-Superbike, vom Cruiser bis zur schweren Reisemaschine ist alles zugelassen. Genau deshalb ist A das Ziel, wenn man sich fragt, was der größte Motorrad-Führerschein ist.
Beim Zugang zur Klasse A gibt es zwei Wege mit unterschiedlichem Mindestalter:
- Direkteinstieg ab 24 Jahren: Wer keine Vorstufe besitzt, kann Klasse A direkt machen – dann aber erst mit 24 Jahren und mit voller Theorie- und Praxisausbildung. Die Ausbildungsmaschine muss dabei mindestens 44 kW (bzw. rund 595 cm³ bei mindestens drei Zylindern) leisten.
- Aufstieg ab 20 Jahren: Wer die Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren besitzt, steigt allein über eine praktische Prüfung auf A auf – ohne neue Theorieprüfung. Mit 18 den A2 begonnen, ist man so schon mit 20 unbeschränkt unterwegs.
Ein Sonderfall innerhalb der Klasse A betrifft dreirädrige Kraftfahrzeuge (Trikes) mit mehr als 15 kW: Sie dürfen erst ab 21 Jahren gefahren werden – das ist unabhängig von der 24-Jahre-Regel für Zweiräder. Für alle klassischen Motorräder ohne Beschränkung ist A aber der Schlüssel.
B196 und Klasse B: Motorrad fahren mit dem Autoführerschein?
Mit dem reinen Autoführerschein (Klasse B) darfst du keine Motorräder fahren – nur Roller und Mopeds der Klasse AM. Für 125er brauchst du die Zusatz-Schlüsselzahl B196. Diese Erweiterung ist keine eigene Führerscheinklasse, sondern ein Eintrag im vorhandenen B-Führerschein.
Die Voraussetzungen für B196: mindestens 25 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren im Besitz der Klasse B. Die Schulung umfasst neun Unterrichtseinheiten à 90 Minuten (vier Theorie, fünf Praxis) und endet ohne Prüfung. Danach darf man Fahrzeuge der Klasse A1 fahren – also 125er bis 11 kW. Ein entscheidender Haken: B196 gilt nur in Deutschland. Im Ausland ist der Eintrag ungültig, dort braucht man einen echten A1-Führerschein.
Davon zu trennen ist die eigentliche Klasse B: Sie berechtigt zwar zu dreirädrigen Fahrzeugen bis 15 kW (ab 21 Jahren), macht aus dem Autoführerschein aber kein Motorrad-Ticket. Welche Zweiräder und Leichtfahrzeuge damit tatsächlich erlaubt sind, klärt unser Ratgeber dazu, welche Motorräder mit dem B-Führerschein gefahren werden dürfen.
Direkteinstieg oder Stufenführerschein: welcher Führerschein für welches Motorrad?
Welcher Motorrad-Führerschein der richtige ist, hängt vor allem vom Alter und vom Zielmotorrad ab – wer jung anfängt, fährt über den Stufenweg A1 → A2 → A meist günstiger und früher zum großen Bike. Der Stufenführerschein nutzt aus, dass jeder Aufstieg nach zwei Jahren Vorbesitz nur eine praktische Prüfung erfordert, keine erneute Theorie.
So sieht die Logik konkret aus:
- Nur 125er gewünscht? A1 ab 16 (oder B196 ab 25 mit fünf Jahren Klasse B) reicht.
- Ernsthaftes Motorrad ab 18? A2 ist die natürliche Wahl – die 35-kW-Grenze deckt fast jeden Alltagsbedarf.
- Später alles fahren? Über den Aufstieg von A2 auf A ist man mit 20 Jahren unbeschränkt unterwegs.
- Spät eingestiegen und ungeduldig? Ab 24 lohnt oft der Direkteinstieg in Klasse A ohne Zwischenstufen.
Für die Wahl des passenden Bikes innerhalb der erlaubten Klasse zählen am Ende dieselben Kriterien wie bei jedem Kauf – Einsatzzweck, Körpermaße und Budget. Eine ausführliche Entscheidungshilfe bietet unser Ratgeber dazu, welches Motorrad zu dir passt.
Was kostet welcher Motorrad-Führerschein?
Die Kosten hängen stark von der Klasse, der Region und der Zahl der Fahrstunden ab – grob liegen sie zwischen rund 1.100 Euro (A1) und bis zu 4.000 Euro (A im Direkteinstieg). Weil jede Fahrschule anders kalkuliert und der Übungsbedarf individuell ist, sind das immer Spannen, keine Festpreise.
Grobe Orientierung nach Klasse:
- A1: etwa 1.100 bis 2.300 Euro
- A2: etwa 1.600 bis 3.000 Euro
- A (Direkteinstieg): etwa 2.500 bis 4.000 Euro
- Aufstieg A2 → A: deutlich günstiger, oft rund 700 bis 1.500 Euro (nur Praxis)
- B196: etwa 500 bis 1.000 Euro
Den größten Hebel haben die Sonderfahrten und die Zahl der Übungsstunden. Wie sich eine einzelne Übungseinheit auf die Rechnung auswirkt, zeigt unser Beitrag dazu, was eine Motorrad-Fahrstunde kostet. Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Posten findest du in unserem Überblick dazu, was ein Motorradführerschein kostet.
Häufige Fragen (FAQ)
Welche Motorrad-Klassen gibt es? Im Führerschein gibt es vier Klassen: AM (Roller/Mopeds bis 45 km/h, ab 15), A1 (125er bis 11 kW, ab 16), A2 (bis 35 kW, ab 18) und A (unbeschränkt, ab 24 bzw. 20 im Aufstieg). Jede höhere Klasse schließt die kleineren mit ein.
Welcher Führerschein ist für ein Motorrad nötig? Das hängt vom Motorrad ab: eine 125er verlangt A1 (oder B196 als Zusatz zum Autoführerschein), Maschinen bis 35 kW die Klasse A2, und für stärkere Motorräder ohne Leistungsgrenze braucht man die offene Klasse A.
Was ist der größte Motorrad-Führerschein? Die Klasse A. Sie ist unbeschränkt und erlaubt alle Krafträder ohne Grenze bei Leistung, Hubraum oder Höchstgeschwindigkeit. Höher geht es beim Motorrad nicht.
Welches Motorrad darf ich mit Klasse A fahren? Jedes. Klasse A hat keine Leistungs-, Hubraum- oder Tempogrenze – vom leichten Naked Bike bis zum stärksten Superbike ist alles zugelassen. Trikes über 15 kW sind ab 21 Jahren erlaubt.
Kann ich mit dem Autoführerschein Motorrad fahren? Nur eingeschränkt. Klasse B enthält automatisch AM (Roller/Mopeds bis 45 km/h). Für echte 125er brauchst du den Zusatzeintrag B196 – ab 25 Jahren und mit fünf Jahren Vorbesitz der Klasse B, allerdings nur in Deutschland gültig.
Hat die Klasse A2 eine Hubraumgrenze? Nein. A2 kennt keine ccm-Grenze – entscheidend sind allein 35 kW Leistung und ein Leistungsgewicht von höchstens 0,2 kW/kg. Nur A1 (125 cm³) und AM (50 cm³) haben Hubraumgrenzen.
Wie funktioniert der Aufstieg von A2 auf A? Nach zwei Jahren Besitz der Klasse A2 genügt eine praktische Prüfung, um auf die unbeschränkte Klasse A zu wechseln – ohne neue Theorieprüfung. Mit 18 begonnen, ist das schon ab 20 Jahren möglich.
Fazit
Die Motorrad-Klassen bilden ein klares, aufeinander aufbauendes System: AM für Roller und Mopeds ab 15, A1 für 125er ab 16, A2 für die 35-kW-Mittelklasse ab 18 und A als unbeschränkter, größter Motorradführerschein ab 24 – oder ab 20 über den Aufstieg. Dazu ergänzt B196 den Autoführerschein um die 125er, ersetzt aber keine echte Motorrad-Klasse. Welcher Führerschein der richtige ist, entscheidest du über Alter und Zielmotorrad: Wer jung startet, kommt über den Stufenweg früh und günstig zur offenen Klasse A, wer spät einsteigt, fährt mit dem Direkteinstieg ab 24 am schnellsten zum großen Bike. Prüfe vor der Anmeldung, welche Klasse dein Wunschmotorrad wirklich verlangt – dann sparst du dir teure Umwege.
Quellen
- Motorradführerschein – Klassen A, A1, A2 und AM im Überblick – ADAC
- Motorradführerschein – Kosten für Klasse A, A2 und A1 – ADAC
- B196 – mit dem Autoführerschein 125er fahren – ADAC
- Trike – Führerschein, Helmpflicht und Ausstattung – ADAC
- A2-Führerschein – Motorräder bis 35 kW, Voraussetzungen und Regeln – Bußgeldkatalog.org
- Klasse A – der unbeschränkte Motorradführerschein – Bußgeldkatalog.org
- B196 – 125ccm mit dem Autoführerschein fahren – Bußgeldkatalog.org
- Motorradführerschein – AM, A1, A2 und A erklärt – HUK-Coburg
- Motorradführerschein – Kosten 2026 – CHECK24