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Wie drosselt man ein Motorrad? Methoden, Eintragung & Kosten

Ein Motorrad drosselt man, indem man seine Leistung technisch begrenzt – fast immer auf die 35 kW (48 PS), die der A2-Führerschein erlaubt. Das geht auf drei Wegen: mechanisch (eine Drosselblende im Ansaugtrakt oder ein Begrenzer für den Gasgriffweg), elektronisch (das Motorsteuergerät oder ein zusätzliches Drosselmodul reduziert die Leistung) oder mit einem herstellerfreigegebenen Drosselsatz, den es für viele Modelle ab Werk gibt. Entscheidend ist nicht nur der Einbau: Die Drosselung muss vom TÜV oder der DEKRA abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden – sonst erlischt die Betriebserlaubnis. Dieser Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, welche Methoden es gibt, welches Motorrad sich überhaupt drosseln lässt, wie Abnahme und Eintragung ablaufen, was das kostet und wie du später wieder entdrosselst.

Mechaniker baut in einer Werkstatt einen Drosselsatz am Ansaugtrakt eines Motorrads ein

Warum drosselt man ein Motorrad überhaupt?

Der mit Abstand häufigste Grund ist der Führerschein der Klasse A2. Mit A2 darfst du nur Motorräder mit höchstens 35 kW (48 PS) und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW/kg fahren. Wer ein stärkeres Wunschmotorrad hat, drosselt es auf diesen Wert herunter, um es legal mit A2 bewegen zu dürfen – und entdrosselt es später, wenn der offene A-Führerschein da ist.

Daneben gibt es zwei weitere Motive:

  • Versicherung: Ein leistungsreduziertes Motorrad kann günstiger in der Versicherung sein, weil weniger Leistung oft in eine niedrigere Typklasse fällt. Was die Prämie sonst noch bestimmt, liest du in unserem Beitrag Was kostet eine Motorrad­versicherung?.
  • Einsteigerfreundlichkeit: Eine gedrosselte Maschine spricht sanfter an und verzeiht Fahranfängern mehr, ohne dass man gleich auf ein kleines Motorrad umsteigen muss.

Welche Modelle du in welcher Führerscheinklasse fahren darfst und wo die Drosselung ins Spiel kommt, zeigt unsere Übersicht zu den Motorrädern mit A2.

Auf wie viel wird gedrosselt – und die 70-kW-Regel

Gedrosselt wird für A2 immer auf maximal 35 kW (48 PS). Es gibt dabei aber eine wichtige Zusatzregel, die viele übersehen: die sogenannte Doppelungsregel.

Ein Motorrad darf für A2 nur dann gedrosselt werden, wenn seine ungedrosselte Serienleistung höchstens das Doppelte des Zielwerts beträgt – also maximal 70 kW (95 PS). Eine Maschine mit 120 PS lässt sich damit nicht legal für A2 auf 48 PS drosseln. Außerdem darf das Motorrad nicht schon ab Werk auf 35 kW oder weniger begrenzt sein; die Drosselung muss aus einer stärkeren Version hervorgehen (Quelle: ADAC).

Diese Regelung gilt in Deutschland seit dem 27. Dezember 2016, als das nationale Recht an die EU-Vorgaben angepasst wurde. Vorher durfte man Motorräder mit beliebig hoher Ausgangsleistung drosseln.

Bestandsschutz: Wer den A2-Führerschein zwischen dem 19.01.2013 und dem 26.12.2016 erworben hat, darf in Deutschland weiterhin gedrosselte „Big Bikes“ mit ursprünglich mehr als 70 kW fahren – aber nur im Inland. Im Ausland gilt das als Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis (Quelle: ADAC).

Kann man jedes Motorrad drosseln?

Nein. Ob sich ein bestimmtes Motorrad auf 48 PS drosseln lässt, hängt an zwei Bedingungen:

  1. Die Serienleistung passt zur Doppelungsregel. Die ungedrosselte Version darf höchstens 70 kW (95 PS) leisten und das Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg nicht überschreiten.
  2. Es gibt einen freigegebenen Drosselsatz. Für das Modell muss ein vom Hersteller freigegebener oder mit einem Teilegutachten versehener Drosselsatz existieren – oder die Drosselung muss per Einzelabnahme eintragbar sein.

Für gängige A2-taugliche Modelle liefern die Hersteller passende Drosselvarianten oft direkt mit; einige Motorräder werden sogar ab Werk gedrosselt ausgeliefert. Für exotische oder sehr starke Maschinen gibt es dagegen häufig gar keine zulässige Drossellösung. Vor dem Kauf eines Wunschmotorrads lohnt deshalb der Blick, ob eine legale 48-PS-Variante überhaupt vorgesehen ist.

Mechanisch oder elektronisch: die Methoden im Überblick

Technisch führen mehrere Wege zu weniger Leistung. Sie lassen sich in mechanische und elektronische Drosselung einteilen – welche zum Einsatz kommt, hängt vom Motorrad ab.

Methode Wie sie wirkt Typisch bei
Drosselblende im Ansaugtrakt Ein reduzierter Ansaugstutzen oder eine Blende verringert die Luft- und Kraftstoffmenge Einspritzer und ältere Maschinen
Gaswegbegrenzer Ein Anschlag begrenzt, wie weit sich Gasgriff bzw. Drosselklappe öffnen lassen mechanischer und elektronischer Gasgriff
Vergaser-Drossel Blenden oder eine Begrenzung des Gasschiebers reduzieren den Durchsatz ältere Motorräder mit Vergaser
Software / ECU-Mapping Das Motorsteuergerät begrenzt Einspritzmenge, Gasannahme oder Drehzahl moderne Motorräder mit Ride-by-Wire
Drosselmodul (z. B. MCR) Ein kleines Zusatzsteuergerät verändert das Signal zum Seriensteuergerät Euro-4-/Euro-5-Modelle

Mechanische Drosselung greift direkt in den Luft-Kraftstoff-Weg ein: Eine Drosselblende sitzt im Ansaugstutzen, oder ein Begrenzer verkürzt den Weg des Gasgriffs. Das ist robust und gut sichtbar für die Prüforganisation.

Elektronische Drosselung verändert dagegen die Motorsteuerung. Bei modernen Motorrädern mit elektronischem Gasgriff (Ride-by-Wire) genügt oft ein Software-Update oder ein aufgestecktes Drosselmodul, das die Signale zum Steuergerät anpasst. Der Vorteil: Der Eingriff ist schnell erledigt und meist ebenso schnell wieder rückgängig zu machen.

Ganz gleich, welche Methode: Die Drossel muss so ausgeführt sein, dass sie dauerhaft und nachvollziehbar wirkt – eine Lösung, die sich mit einem Handgriff umgehen lässt, wird nicht abgenommen.

Wie drosselt man ein Motorrad? Schritt für Schritt

Das Drosseln ist weniger eine einzelne Schraubarbeit als ein Ablauf mit vier Etappen – vom passenden Bauteil bis zum Eintrag in den Papieren. So läuft es in der Praxis:

  1. Passenden Drosselsatz besorgen. Für dein konkretes Modell den vom Hersteller freigegebenen Drosselsatz bzw. ein Teil mit Teilegutachten/ABE auswählen. Nur damit ist die spätere Eintragung problemlos möglich.
  2. Einbau in der Werkstatt. Die Drossel – Blende, Gaswegbegrenzer, Software oder Modul – wird fachgerecht montiert bzw. aufgespielt. Je nach Methode dauert das von wenigen Minuten (Software) bis zu mehreren Stunden (Ansaugteile).
  3. Änderungsabnahme durch TÜV oder DEKRA. Ein Prüfer kontrolliert, dass die Leistung tatsächlich auf den zulässigen Wert reduziert ist und die Ausführung den Vorgaben entspricht. Er stellt die Bescheinigung für die Eintragung aus.
  4. Eintragung und Versicherung. Mit der Prüfbescheinigung wird die geänderte Leistung bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen. Anschließend meldest du die neue Leistung deiner Versicherung.

Erst nach der Eintragung ist das Motorrad legal gedrosselt unterwegs. Wer die Schritte 3 und 4 überspringt, riskiert genau die Folgen, die im Abschnitt zur Rechtslage stehen.

Selbst drosseln oder in die Werkstatt?

Rein handwerklich lässt sich manche Drossel selbst einbauen – die entscheidende Hürde ist aber nicht der Einbau, sondern die Abnahme und Eintragung. Ohne die dokumentierte, geprüfte Leistungsreduzierung nützt die beste Selbstmontage nichts, weil das Motorrad ohne Eintrag nicht legal gefahren werden darf.

In der Praxis ist der Weg über eine anerkannte Werkstatt deshalb fast immer sinnvoller: Sie verbaut ein freigegebenes Teil, dokumentiert den Eingriff sauber und bereitet die Abnahme vor. Eine selbst gebastelte Drossel ohne Freigabe kann der Prüfer ablehnen – und führt im Zweifel zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. Wenn du selbst schraubst, verwende ausschließlich freigegebene Drosselsätze und lasse die Änderung anschließend zwingend abnehmen.

Was kostet das Drosseln?

Die Kosten hängen stark vom Motorrad und der Methode ab. Ein reines Software-Update ist in Minuten erledigt, ein Ansaugteil braucht Einbauzeit. Als grobe Orientierung nennen die Quellen eine Gesamtspanne von etwa 100 bis 500 Euro inklusive Abnahme und Eintragung (Quelle: Verti). Die reine Eintragung wird häufig mit rund 70 Euro angegeben (Quelle: MOTORRAD); je nach Abgrenzung zwischen Prüforganisation und Zulassungsstelle können die Beträge abweichen.

Ein paar herstellerbezogene Beispiele aus einem MOTORRAD-Kostenvergleich verdeutlichen die Bandbreite:

Hersteller/Beispiel Anhaltspunkt
BMW Drosseln ab Werk oft kostenlos; Entdrosseln ca. 80–100 € Arbeit plus Eintragung
Triumph ca. 138 € für den elektronischen Gasgriff plus Arbeit und Eintragung
Yamaha (700er) ca. 65 € Ansaugstutzen plus 2–3 Stunden Arbeit
Kawasaki ca. 150 € Software plus Arbeit
Harley-Davidson ca. 50 € Arbeit plus Umtragen beim Händler

Diese Werte sind Anhaltspunkte, keine Festpreise – frag am besten deine Wunschwerkstatt nach einem konkreten Angebot für dein Modell. Wie sich solche Posten in die Gesamtausgaben rund ums Motorrad einordnen, zeigt unser Überblick Wie viel kostet ein Motorrad?.

Muss die Drossel eingetragen werden? Die Rechtslage

Ja – eine Drosselung muss immer abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ohne diesen Nachweis gilt das Motorrad rechtlich als das ungedrosselte, stärkere Fahrzeug. Das hat gleich mehrere Konsequenzen:

  • Erlöschen der Betriebserlaubnis (§ 19 StVZO): Eine nicht dokumentierte Leistungsänderung kann dazu führen, dass die Betriebserlaubnis erlischt – das Motorrad darf dann nicht mehr im öffentlichen Verkehr bewegt werden. Was das konkret bedeutet, erklärt unser Beitrag dazu, wann die Betriebserlaubnis beim Motorrad erlischt.
  • Bußgeld: Für das Fahren mit erloschener Betriebserlaubnis droht ein Bußgeld (Quelle: Verti).
  • Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis: Ist die Drossel nicht eingetragen, fährst du mit A2 faktisch ein zu starkes Motorrad – also ohne die passende Fahrerlaubnis, was strafrechtlich deutlich schwerer wiegt als ein Bußgeld.
  • Versicherungsschutz: Meldest du die geänderte Leistung nicht, kann der Versicherer im Schadenfall Leistungen kürzen oder Regress fordern.

Kurz: Der Papierkram ist kein optionaler Zusatz, sondern der eigentliche Kern des legalen Drosselns. Die eingebaute Drossel und der Eintrag gehören untrennbar zusammen.

Entdrosseln: nach A2 zurück zur vollen Leistung

Wer nach frühestens zwei Jahren mit A2 auf die offene Klasse A aufsteigt, darf sein Motorrad wieder entdrosseln – also auf die volle Serienleistung zurückrüsten. Deshalb muss eine A2-Drosselung von vornherein reversibel sein.

Der Ablauf spiegelt das Drosseln: Das Drosselbauteil wird entfernt bzw. die Software auf den Serienstand zurückgesetzt, anschließend braucht es erneut eine Abnahme durch TÜV/DEKRA und die Eintragung der wieder erhöhten Leistung in die Papiere. Auch hier gilt: Erst mit dem Eintrag ist das Motorrad legal in voller Leistung unterwegs, und die Versicherung will die Änderung wissen.

Häufige Fragen (FAQ)

Auf wie viel PS drosselt man ein Motorrad? Für den A2-Führerschein auf höchstens 35 kW, das entspricht 48 PS. Zusätzlich darf das Leistungsgewicht 0,2 kW/kg nicht überschreiten.

Kann man jedes Motorrad auf 48 PS drosseln? Nein. Die ungedrosselte Serienleistung darf höchstens 70 kW (95 PS) betragen (Doppelungsregel), und es muss ein freigegebener Drosselsatz existieren. Ab Werk schon auf 35 kW begrenzte Maschinen zählen nicht als drosselbar.

Muss die Drosselung eingetragen werden? Ja. Sie muss vom TÜV oder der DEKRA abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ohne Eintragung erlischt die Betriebserlaubnis, und du fährst mit A2 ein zu starkes Motorrad.

Was kostet das Drosseln eines Motorrads? Je nach Modell und Methode grob 100 bis 500 Euro inklusive Abnahme und Eintragung; die reine Eintragung liegt oft bei rund 70 Euro. Software-Lösungen sind günstiger als der Einbau von Ansaugteilen.

Kann man ein Motorrad selbst drosseln? Den Einbau eines freigegebenen Drosselsatzes teils ja – die anschließende Abnahme und Eintragung sind aber Pflicht. Eine selbst gebaute Drossel ohne Freigabe wird in der Regel nicht abgenommen.

Merkt man die Drosselung beim Fahren? Im unteren und mittleren Bereich fährt sich ein gedrosseltes Motorrad oft kaum anders; spürbar wird die Begrenzung vor allem bei hoher Drehzahl und beim Top-Speed, weil die Spitzenleistung fehlt.

Kann man ein gedrosseltes Motorrad wieder entdrosseln? Ja, nach dem Aufstieg von A2 auf die offene Klasse A. Dazu wird die Drossel entfernt, die volle Leistung erneut abgenommen und in die Papiere eingetragen.

Fazit

Ein Motorrad zu drosseln heißt, seine Leistung auf einen zulässigen Wert – für A2 auf 35 kW (48 PS) – zu begrenzen: mechanisch über Drosselblende oder Gaswegbegrenzer, elektronisch über Steuergerät oder Drosselmodul, idealerweise mit einem freigegebenen Drosselsatz. Ob dein Wunschmotorrad überhaupt infrage kommt, entscheidet die Doppelungsregel (Serienleistung höchstens 70 kW) und die Frage, ob ein passender Drosselsatz existiert. Der wichtigste Teil ist aber nicht die Schraube, sondern das Papier: Ohne Abnahme durch TÜV oder DEKRA und Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist die Drosselung nicht legal – mit dem Risiko, dass Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erlöschen. Wer diesen Weg sauber geht, fährt mit A2 legal ein größeres Motorrad und kann es nach dem Aufstieg auf die Klasse A ebenso ordentlich wieder entdrosseln.