Mit dem Autoführerschein der Klasse B darfst du zunächst nur Roller und Mopeds bis 45 km/h fahren – ein klassisches Motorrad ist damit nicht eingeschlossen. Wer mit dem Pkw-Führerschein ein echtes Motorrad bewegen will, braucht die Schlüsselzahl 196 (B196): Sie erweitert Klasse B auf Leichtkrafträder bis 125 cm³ und 11 kW (15 PS) – ohne separate Prüfung, aber an klare Voraussetzungen geknüpft. Dieser Ratgeber zeigt, was mit B allein geht, was die B196-Erweiterung bringt, welche Modelle infrage kommen und was das Ganze kostet.
Welche Motorräder darf man mit Klasse B fahren? Die Kurzantwort
Mit dem reinen Autoführerschein (Klasse B) darfst du kein „richtiges“ Motorrad fahren. Was tatsächlich erlaubt ist, hängt an drei Fällen:
- Klasse B allein: motorisierte Zweiräder bis 45 km/h und maximal 50 cm³ (bzw. 4 kW elektrisch) – die Klasse AM steckt im B-Führerschein automatisch drin. Das sind Roller und Mopeds, kein 125er.
- B mit Schlüsselzahl 196 (B196): zusätzlich Leichtkrafträder der Klasse A1 – also 125er bis 11 kW (15 PS). Diese Erweiterung gibt es nach einer Schulung ohne Prüfung, aber erst ab 25 Jahren und fünf Jahren Fahrpraxis.
- Dreirädrige Fahrzeuge: bestimmte Trikes und dreirädrige Kfz sind mit Klasse B fahrbar (Details und Altersgrenze weiter unten).
Kurz: Ein zweispuriges Moped bis 45 km/h fährst du sofort, ein 125er erst mit B196 – und ein größeres Motorrad (A2/A) gar nicht ohne eigenen Motorradführerschein.
Klasse B allein: Was ist wirklich eingeschlossen?
Der Autoführerschein enthält automatisch die Klasse AM. Damit darfst du ohne jede Zusatzausbildung fahren:
- Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds, Mokicks, Roller) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit 45 km/h und maximal 50 cm³ Hubraum bzw. bis 4 kW bei Elektroantrieb.
- Drei- und vierrädrige Kleinkrafträder in denselben Grenzen.
- Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e) – kleine, kabinenartige Microcars bis 45 km/h und rund 425 kg Leermasse.
Nicht in Klasse B enthalten sind dagegen die eigentlichen Motorradklassen: A1 (bis 125 cm³/11 kW), A2 (bis 35 kW/47,5 PS) und A (unbeschränkt). Wer eines dieser Krafträder fahren will, muss entweder den passenden Motorradführerschein machen oder – für die 125er – den B-Schein per Schlüsselzahl 196 erweitern. Genau das ist für viele Autofahrer der schnellste Weg aufs Zweirad.
B196: Mit dem Autoführerschein 125er fahren
Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale Erweiterung der Klasse B auf Leichtkrafträder der Klasse A1. Sie steht als Zahl „196“ in Spalte 12 deines Führerscheins und erlaubt dir, Motorräder mit diesen technischen Grenzen zu fahren:
- Hubraum: maximal 125 cm³
- Leistung: maximal 11 kW (rund 15 PS)
- Leistungsgewicht: höchstens 0,1 kW/kg
Das ist exakt der Umfang der Klasse A1 – nur eben ohne die A1-Prüfung. Statt einer theoretischen und praktischen Fahrprüfung genügt eine vorgeschriebene Fahrerschulung in der Fahrschule. Laut ADAC nutzen bereits über 300.000 Autofahrer diese Möglichkeit, ohne separaten Motorradführerschein auf ein 125er umzusteigen. Wichtig: B196 gilt nur in Deutschland – im Ausland darfst du damit kein 125er fahren.
Voraussetzungen für B196: Alter, Vorbesitz und Schulung
Die Erweiterung bekommt nicht jeder sofort – zwei Hürden musst du erfüllen. Erst danach folgt die Schulung:
| Voraussetzung | Anforderung |
|---|---|
| Mindestalter | 25 Jahre (die Schulung darfst du mit 24 beginnen, eingetragen wird sie erst ab 25) |
| Vorbesitz Klasse B | seit mindestens 5 Jahren |
| Schulung | vorgeschriebene Fahrerschulung, keine Prüfung |
| Nachweis | Teilnahmebescheinigung der Fahrschule |
Die Fahrerschulung umfasst nach der Fahrschüler-Ausbildungsordnung mindestens neun Unterrichtseinheiten: vier Einheiten Theorie und fünf Einheiten Praxis, jeweils 90 Minuten (alternativ als 18 Einheiten à 45 Minuten organisiert). Eine Prüfung gibt es nicht – am Ende stellt die Fahrschule eine Teilnahmebescheinigung aus, mit der die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 196 einträgt. Der praktische Teil vermittelt die Grundlagen des Motorradfahrens (Anfahren, Bremsen, Kurven, Gefahrensituationen), damit der Umstieg vom vierrädrigen aufs zweirädrige Fahrzeug sicher gelingt.
Was kostet B196 und wie läuft es ab?
Für die B196-Erweiterung solltest du grob mit 700 bis 900 Euro rechnen. Der größte Posten ist die Fahrerschulung; dazu kommen eine Behördengebühr für die Eintragung (rund 23 bis 29 Euro) und ein biometrisches Passbild. Die genauen Preise schwanken je nach Fahrschule und Region.
Der Ablauf ist unkompliziert:
- Fahrschule wählen und für die B196-Schulung anmelden.
- Vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten absolvieren – oft an wenigen Terminen bündelbar.
- Teilnahmebescheinigung entgegennehmen.
- Mit Bescheinigung, Passbild und Führerschein zur Führerscheinstelle; dort wird die Schlüsselzahl 196 eingetragen.
Sobald die 196 im Führerschein steht, darfst du losfahren. Wer noch unsicher ist, ob sich der Umstieg lohnt, findet in unserem Überblick zu den Gesamtkosten eines Motorrads eine ehrliche Rechnung aus Anschaffung und laufenden Kosten.
B196 oder B197? Der häufige Irrtum
B196 und B197 werden ständig verwechselt, meinen aber völlig Verschiedenes. Nur eine der beiden Schlüsselzahlen erlaubt dir überhaupt, mit dem Autoführerschein ein Motorrad zu fahren:
- B196 ist die hier beschriebene Erweiterung: Klasse B plus 125er (A1) nach einer Schulung ohne Prüfung.
- B197 hat mit dem Autoführerschein nichts zu tun. Sie betrifft Fahrschüler, die die echte Motorradprüfung (A1/A2/A) auf einem Automatik-Motorrad ablegen, aber trotzdem später handgeschaltete Maschinen fahren dürfen. B197 ist also eine Regelung innerhalb der Motorrad-Ausbildung – kein Weg für reine Autofahrer.
Merke: Willst du mit dem Pkw-Führerschein 125er fahren, brauchst du B196, nicht B197.
Welche 125er darf ich mit B196 fahren? Modelle im Überblick
Mit B196 steht dir die komplette Palette der A1-Leichtkrafträder offen – vom Naked Bike bis zum Supersportler im Kleinformat. Alle Modelle sind auf 15 PS begrenzt, unterscheiden sich aber deutlich in Sitzposition und Charakter. Eine Auswahl gängiger, aktueller 125er:
| Typ | Beispielmodelle | Charakter |
|---|---|---|
| Naked Bike | Yamaha MT-125, KTM 125 Duke, Kawasaki Z125, Suzuki GSX-S125 | aufrecht, wendig, alltagstauglich |
| Sportler | Yamaha YZF-R125, Aprilia RS 125 | sportliche Sitzhaltung, Vollverkleidung |
| Naked mit Stil | Honda CB125R | hochwertige Ausstattung, Klassiker der Neuzulassungen |
| Enduro / Supermoto | Beta RR 125, KTM 125 SMC | hohe Sitzposition, leicht, verspielt |
| Retro / Fun | Honda Monkey 125 | kompakt, Kultfaktor, Stadtvergnügen |
Welcher Typ zu dir passt, hängt vom Einsatzzweck und deinen Körpermaßen ab – die gleichen Kriterien wie bei jedem Motorradkauf. Eine ausführliche Entscheidungshilfe dazu findest du in unserem Ratgeber welches Motorrad zu dir passt. Und wer sein erstes 125er gebraucht kaufen will, sollte die Punkte aus unserer Checkliste für den Gebrauchtkauf abarbeiten.
E-Motorrad mit Autoführerschein: Was bei Elektro gilt
Bei Elektro-Zweirädern zählt nicht der Hubraum, sondern die Nennleistung. Das macht die Zuordnung anfangs verwirrend, folgt aber einer klaren Logik:
- Bis 4 kW und 45 km/h gilt ein E-Roller als Klasse AM – und die steckt schon in deinem B-Führerschein. Solche E-Roller darfst du also ohne B196 fahren.
- Bis 11 kW Nenndauerleistung entspricht ein Elektro-Leichtkraftrad der Klasse A1. Es ist damit wie ein 125er zu behandeln und über B196 fahrbar – unabhängig davon, dass Elektromotoren kurzzeitig mehr Spitzenleistung abgeben können.
Weil die Dauerleistung und nicht die Spitzenleistung entscheidend ist, wirken manche E-Leichtkrafträder deutlich kräftiger, als es die 11-kW-Grenze vermuten lässt. Modelle wie die Super Soco TC werden ausdrücklich als A1-/B196-tauglich angeboten. Wer auf Elektro umsteigt, sollte im Fahrzeugschein die eingetragene Nennleistung prüfen – sie ist der Maßstab für die passende Führerscheinklasse.
Trikes und dreirädrige Fahrzeuge mit Klasse B
Auch dreirädrige Kraftfahrzeuge lassen sich mit dem Autoführerschein fahren – mit einer Altersstufe. Hier kommt es auf das Erwerbsdatum deiner Fahrerlaubnis an:
- Führerschein Klasse B ab dem 19.01.2013: Dreirädrige Kfz sind erlaubt; bei einer Motorleistung von über 15 kW aber erst ab 21 Jahren.
- Klasse B oder alte Klasse 3 vor dem 19.01.2013 erworben: Dann dürfen alle dreirädrigen Kraftfahrzeuge gefahren werden, auch stärkere.
Für ein klassisches, schweres Trike lohnt der Blick in die Fahrzeugpapiere und im Zweifel die Nachfrage bei der Führerscheinstelle – die Einstufung als „dreirädriges Kfz“ versus „Motorrad mit Beiwagen“ entscheidet über die nötige Klasse.
Kennzeichen, Versicherung und Kosten rund ums 125er
Ein 125er ist zulassungspflichtig – anders als ein Moped. Das solltest du bei den laufenden Kosten einplanen:
- Leichtkraftrad (125er): braucht ein reguläres Kennzeichen (Zulassung), eine Kfz-Haftpflichtversicherung und unterliegt der Kfz-Steuer.
- Moped/Roller bis 45 km/h (AM): fährt mit einem jährlich wechselnden Versicherungskennzeichen, ohne separate Zulassung und ohne Kfz-Steuer.
Zur Grundausstattung gehört außerdem passende Schutzkleidung – Helmpflicht besteht auf jedem dieser Fahrzeuge. Worauf es bei Jacke, Handschuhen und Protektoren ankommt, erklärt unser Ratgeber zur richtigen Motorradbekleidung. Damit ist der Umstieg vom Auto aufs Zweirad rundum abgedeckt: Führerschein-Erweiterung, passendes Fahrzeug, Zulassung und Ausrüstung.
Häufige Fragen (FAQ)
Welches Motorrad darf ich mit dem Autoführerschein fahren? Mit Klasse B allein nur Roller und Mopeds bis 45 km/h (Klasse AM). Ein echtes Motorrad – ein 125er der Klasse A1 – darfst du nur mit der Schlüsselzahl B196 fahren. Größere Motorräder (A2/A) sind ohne eigenen Motorradführerschein tabu.
Was kostet der B196 und wie lange dauert die Schulung? Grob 700 bis 900 Euro plus rund 23 bis 29 Euro Behördengebühr. Die Schulung umfasst vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten à 90 Minuten und lässt sich oft an wenigen Terminen absolvieren.
Muss ich für B196 eine Prüfung machen? Nein. Es gibt keine theoretische oder praktische Prüfung – nur die verpflichtende Fahrerschulung. Am Ende erhältst du eine Teilnahmebescheinigung, mit der die Führerscheinstelle die Schlüsselzahl einträgt.
Ab welchem Alter bekomme ich B196? Du musst mindestens 25 Jahre alt sein und die Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzen. Die Schulung darfst du bereits mit 24 beginnen, eingetragen wird die 196 aber erst ab 25.
Gilt B196 auch im Ausland? Nein. Die Schlüsselzahl 196 ist eine rein nationale Regelung und gilt nur in Deutschland. Im Ausland brauchst du für ein 125er einen regulären A1-Führerschein.
Welches E-Motorrad darf ich mit Autoführerschein fahren? E-Roller bis 4 kW und 45 km/h fährst du ohne Zusatz (Klasse AM). Elektro-Leichtkrafträder bis 11 kW Nenndauerleistung entsprechen der Klasse A1 und sind mit B196 fahrbar. Entscheidend ist die eingetragene Nennleistung, nicht der Hubraum.
Darf ich mit Klasse B ein Trike fahren? Ja, dreirädrige Kraftfahrzeuge sind mit Klasse B erlaubt. Bei mehr als 15 kW Leistung erst ab 21 Jahren. Wer Klasse B oder die alte Klasse 3 vor dem 19.01.2013 erworben hat, darf alle dreirädrigen Kfz fahren.
Fazit
Mit dem Autoführerschein bist du kein „richtiger“ Motorradfahrer – aber näher dran, als viele denken. Klasse B allein reicht für Roller und Mopeds bis 45 km/h sowie bestimmte dreirädrige Fahrzeuge. Wer ein echtes 125er fahren will, kommt mit der Schlüsselzahl B196 ohne separate Prüfung ans Ziel: eine überschaubare Schulung, Mindestalter 25 und fünf Jahre Fahrpraxis vorausgesetzt. Für alles darüber – A2 und A – führt kein Weg am regulären Motorradführerschein vorbei. Prüfe also zuerst, was dein Führerschein bereits abdeckt, entscheide dann über die B196-Erweiterung, und wähle erst zuletzt das passende Modell. So steht dem Umstieg vom Auto aufs Zweirad nichts im Weg.
Quellen
- B196-Führerschein – mit dem Autoführerschein Motorrad fahren – ADAC
- B196 – Kosten, Regeln und Voraussetzungen der Erweiterung – Bußgeldkatalog.org
- Motorradführerschein – Klassen A, A1, A2 und AM im Überblick – ADAC
- Rollerführerschein und Klasse AM – was ist erlaubt? – ADAC
- AM-Führerschein – welche Fahrzeuge sind eingeschlossen? – Bußgeldkatalog.org
- B196-Führerschein – Voraussetzungen, Ablauf und Anmeldung – Fahrschule Fix
- Trike fahren – Führerschein, Helmpflicht und Ausstattung – ADAC
- 125er in Deutschland – Top-Modelle und Neuzulassungen 2025 – MOTORRAD
- 125er-Motorräder für Autofahrer – Marktübersicht – ADAC
- Welcher Führerschein für welches E-Motorrad? Der Guide 2026 – Scooterhelden