Beim „TÜV“ – gemeint ist die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO – prüft der Sachverständige das Motorrad in einer Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung ohne es zu zerlegen. Kontrolliert werden vor allem Bremsen, Reifen und Räder, Beleuchtung und Elektrik, Rahmen und Fahrwerk, Lenkung, Antrieb/Kette sowie Auspuff und Abgas (AUK) – dazu der Abgleich von Fahrgestellnummer und Papieren und alle Umbauten auf ihre Eintragung. Das Ganze dauert meist nur 20 bis 30 Minuten. Hier findest du jeden Prüfpunkt im Detail, die Mängelklassen und die häufigsten Gründe, warum ein Motorrad durchfällt.
„TÜV“, HU und AUK – was der Begriff eigentlich meint
„TÜV“ ist nur der bekannteste Anbieter, nicht die Prüfung selbst. Vorgeschrieben ist die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO, die beim Motorrad alle zwei Jahre fällig wird (die erste drei Jahre nach Erstzulassung). Durchführen dürfen sie mehrere amtlich anerkannte Organisationen – TÜV, DEKRA, GTÜ und KÜS –, das Ergebnis ist überall gleichwertig.
Zur HU gehört beim Motorrad die Abgasuntersuchung für Krafträder (AUK), seit dem 1. April 2006 Pflicht. Eine separate AU-Plakette gibt es seit 2010 nicht mehr – nach bestandener Prüfung bekommt das Motorrad nur die HU-Prüfplakette aufs hintere Kennzeichen. Krafträder mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1989 sind von der AUK befreit; für sie fällt nur die reine HU an. Was die Prüfung kostet, liest du im Detail in unserem Ratgeber was der TÜV fürs Motorrad kostet.
Was wird beim TÜV geprüft? Die Baugruppen im Überblick
Der Prüfer geht das Motorrad systematisch nach Baugruppen durch. Diese Tabelle zeigt, worauf er in jedem Bereich achtet – die Details folgen darunter.
| Baugruppe | Geprüft wird u. a. |
|---|---|
| Bremsen | Wirkung vorn/hinten, Beläge, Scheiben, Leitungen, Bremsflüssigkeit, Dichtheit |
| Reifen & Räder | Profiltiefe (min. 1,6 mm), Alter/Zustand, zulässige Größe, Felgen, Speichen, Lager |
| Beleuchtung & Elektrik | Scheinwerfer + Einstellung, Rück-/Bremslicht, Blinker, Kennzeichenlicht, Hupe |
| Rahmen & Fahrwerk | Rahmen auf Risse/Rost, Lenkkopflager, Gabel, Federbein, Schwinge, Lager |
| Lenkung | Freigängigkeit, Spiel, Züge, Gasgriff-Rückstellung |
| Antrieb | Kette/Riemen/Kardan: Spannung, Verschleiß, Schmierung, Kettenschutz |
| Motor & Abgas | AUK, Standgeräusch/Lärm, Auspuffanlage, Dichtheit, Ölverlust |
| Sonstiges | Rückspiegel, Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Papiere, Umbauten/Eintragungen |
Geprüft wird zerlegungs- und zerstörungsfrei: Der Sachverständige schaut, prüft Funktionen und misst die Bremswirkung – ausgebaut wird nichts. Bei manchen Prüfstellen gehört eine kurze Rollen- oder Probefahrt dazu.
Bremsen, Reifen und Räder – die sicherheitskritischen Punkte
Diese drei Bereiche entscheiden am häufigsten über Bestehen oder Durchfallen. Der Prüfer kontrolliert hier besonders genau, weil Mängel unmittelbar die Verkehrssicherheit betreffen.
Bei den Bremsen prüft er Vorder- und Hinterradbremse getrennt: die tatsächliche Bremswirkung, den Zustand von Belägen, Scheiben oder Trommeln, die Bremsleitungen und -schläuche sowie die Bremsflüssigkeit und die Dichtheit des Systems. Quietschende oder schwache Bremsen sind ein klassischer Mangel – wodurch das entsteht und was hilft, erklärt unser Beitrag zu den Ursachen quietschender Bremsen.
Bei Reifen und Rädern zählt zuerst die gesetzliche Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Dazu kommen Alter und Zustand (Risse, poröses Gummi), die für das Fahrzeug zulässige Reifengröße und -freigabe (Reifenbindung in den Papieren), der Zustand von Felgen und Speichen sowie das Spiel der Radlager. Auch ein zu alter, aber optisch noch guter Reifen kann zum Problem werden – warum, liest du unter wie alt Motorradreifen sein dürfen.
Beleuchtung, Elektrik und Lenkung
Die Beleuchtung ist der mit Abstand häufigste Mangel beim Motorrad-TÜV – und zugleich der, den man am einfachsten selbst vermeidet. Der Prüfer kontrolliert Scheinwerfer inklusive korrekter Einstellung, Rück- und Bremslicht, beide Blinker, die Kennzeichenbeleuchtung und die Hupe. Auch Schalter, Kabel und der Zustand der Batterie fließen ein.
Bei der Lenkung geht es um Freigängigkeit von Anschlag zu Anschlag, das Spiel im Lenkkopflager und die einwandfreie Funktion der Züge – vor allem die selbsttätige Rückstellung des Gasgriffs. Ein hakeliger Gaszug oder ein ausgeschlagenes Lenkkopflager wird bemängelt.
Rahmen, Fahrwerk und Antrieb
Am Rahmen sucht der Prüfer nach Rissen, Verformungen und vor allem Durchrostung an tragenden Teilen – bei älteren Maschinen ein ernstes Thema. Zum Fahrwerk gehören Gabel, Federbein beziehungsweise Dämpfer, Schwinge und die zugehörigen Lager; sie werden auf Spiel, Dichtheit und Funktion geprüft.
Ja, auch die Kette wird geprüft. Beim Antrieb schaut der Sachverständige auf Ketten-, Riemen- oder Kardanantrieb: Kettenspannung, Verschleiß von Kette und Ritzeln, Schmierzustand und den vorgeschriebenen Kettenschutz. Eine völlig ausgeschlagene oder trockene Kette ist ein Mangel.
Auspuff, Abgas und Lautstärke
Motor und Abgas werden über die AUK und eine Geräuschmessung geprüft. Bei der Abgasuntersuchung für Krafträder werden die Emissionswerte kontrolliert; dazu kommt das Standgeräusch, das der Prüfer mit den Angaben in den Papieren abgleicht. Die Auspuffanlage selbst wird auf Zustand, Dichtheit, Befestigung und Zulässigkeit geprüft.
Genau hier fallen viele Umbau-Motorräder durch: Ein zu lauter oder nicht zugelassener Auspuff kostet die Plakette. Welche Grenzwerte gelten und was ein herausgenommener dB-Killer bedeutet, steht unter wie laut ein Motorrad sein darf.
Umbauten und Anbauteile – die Eintragung entscheidet
Nicht eingetragene oder nicht freigegebene Umbauten sind einer der häufigsten Durchfall-Gründe. Der Prüfer vergleicht das Motorrad mit den Papieren – weicht etwas ab, muss die Änderung abgenommen und eingetragen sein. Betroffen sind vor allem:
- Auspuffanlage (Zubehör-Endtopf, Komplettanlage)
- Lenker und Lenkerstummel, Spiegel, Blinker
- Kennzeichenhalter und -beleuchtung
- Fahrwerk (andere Federbeine, Tieferlegung)
- Reifen außerhalb der Freigabe
Für jedes dieser Teile braucht es eine ABE, ein Teilegutachten oder eine Einzelabnahme mit Eintragung. Fehlt der Nachweis, verweigert der Prüfer die Plakette. Im schlimmsten Fall erlischt durch einen nicht zulässigen Umbau sogar die Betriebserlaubnis – was das genau heißt, erklärt unser Ratgeber, wann die Betriebserlaubnis erlischt.
Mängelklassen: gering, erheblich, verkehrsunsicher
Nicht jeder Mangel kostet die Plakette. Der Prüfer teilt Befunde in drei Klassen ein – daran hängt, ob du sofort weiterfahren darfst und ob eine Nachprüfung nötig wird.
| Mängelklasse | Beispiel | Folge |
|---|---|---|
| Geringer Mangel | zerkratzter Spiegel, leicht defekte Kennzeichenlampe | Plakette wird erteilt, Mangel zeitnah beheben, keine Nachprüfung |
| Erheblicher Mangel | schwache Bremse, Reifen unter Profil, Ölverlust | keine Plakette, Nachprüfung nötig |
| Verkehrsunsicher (gefährlich) | defekte Bremse/Lenkung, massiver Rahmenrost | keine Plakette, Fahrzeug darf nicht mehr am Verkehr teilnehmen |
Bei einem erheblichen Mangel hast du einen Monat Zeit, den Schaden zu beheben und zur Nachuntersuchung vorzufahren – dann werden nur die beanstandeten Punkte erneut geprüft. Verstreicht der Monat, wird eine komplette (und teurere) Hauptuntersuchung fällig. Ein als verkehrsunsicher eingestuftes Motorrad darf gar nicht mehr gefahren werden; die Prüfstelle meldet das der Zulassungsbehörde.
Die häufigsten Gründe, warum Motorräder durchfallen
Laut ADAC fällt mehr als jedes zehnte Motorrad bei der HU durch. Die Ursachen wiederholen sich – und die meisten lassen sich vorher selbst beheben:
- Beleuchtung – defekte Lampen, falsch eingestellter Scheinwerfer, Kennzeichenlicht
- Reifen – Profil unter 1,6 mm, zu altes oder rissiges Gummi, unzulässige Größe
- Bremsen – zu geringe Wirkung, verschlissene Beläge, undichte Leitungen
- Rahmen/Fahrwerk – Rost und Risse an tragenden Teilen
- Ölverlust und Undichtigkeiten – oft an Gabel, Motor oder Bremse
- Nicht eingetragene Umbauten – vor allem Auspuff, Lenker und Blinker
Checkliste: So bereitest du dein Motorrad selbst vor
Ein kurzer Selbstcheck vor dem Termin spart dir die Nachprüfung. Diese Punkte kannst du ohne Werkstatt kontrollieren:
- Alle Leuchten und Blinker durchschalten, Hupe testen, Scheinwerfereinstellung grob prüfen
- Reifenprofil (mindestens 1,6 mm) und Reifenzustand ansehen, Luftdruck einstellen
- Bremswirkung und Bremsflüssigkeitsstand prüfen, auf undichte Stellen achten
- Kette spannen und schmieren, auf Verschleiß prüfen
- Öl- und Flüssigkeitsstände kontrollieren, Boden unter dem Motorrad auf Tropfen prüfen
- Lenkkopf- und Radlagerspiel grob checken und die vorgeschriebenen Spiegel auf Vollständigkeit und festen Sitz prüfen
- Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) und alle Umbau-Nachweise (ABE/Eintragung) bereitlegen
Putzen ist keine Pflicht, hilft dem Prüfer aber – starke Verschmutzung kann Mängel wie Ölverlust verdecken. Wer die Wartung ohnehin regelmäßig macht, kommt entspannt durch: Einen Überblick, wie oft welche Arbeiten anstehen, gibt unser Beitrag zum Ölwechsel-Intervall, und beim Kauf eines Gebrauchten hilft unsere Besichtigungs-Checkliste.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie lange dauert die HU beim Motorrad? In der Regel etwa 20 bis 30 Minuten. Bei Vorführungen mit Mängeln oder Nachfragen zu Umbauten kann es etwas länger dauern.
Wird die Kette beim TÜV geprüft? Ja. Kettenspannung, Verschleiß, Schmierzustand und der Kettenschutz gehören zum Prüfpunkt Antrieb. Eine ausgeschlagene oder trockene Kette wird bemängelt.
Wird der Auspuff geprüft? Ja. Der Prüfer kontrolliert Zustand, Dichtheit, Befestigung, Standgeräusch und die Zulässigkeit der Anlage. Ein nicht eingetragener oder zu lauter Auspuff führt zum Durchfallen.
Welche Papiere muss ich mitbringen? Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) beziehungsweise den Fahrzeugbrief sowie Nachweise für alle Umbauten (ABE, Teilegutachten, Eintragung).
Was passiert bei nicht eingetragenen Umbauten? Der Prüfer verweigert die Plakette. Du musst die Teile abnehmen und eintragen lassen oder zurückrüsten und dann zur Nachprüfung.
Wird der Kilometerstand geprüft? Der Kilometerstand wird meist nur dokumentiert, ist aber kein Prüf- oder Durchfallkriterium.
Brauchen alte Motorräder eine Abgasuntersuchung? Krafträder mit Erstzulassung vor dem 1. Januar 1989 sind von der AUK befreit – für sie fällt nur die reine HU an.
Fazit
Beim TÜV wird das Motorrad in rund 20 bis 30 Minuten systematisch geprüft: Bremsen, Reifen, Beleuchtung, Rahmen, Lenkung, Antrieb und Abgas stehen im Fokus, dazu der Abgleich mit den Papieren und die Kontrolle aller Umbauten auf ihre Eintragung. Die meisten Durchfaller gehen auf Beleuchtung, Reifen, Bremsen und nicht eingetragene Teile zurück – alles Punkte, die du mit einem kurzen Selbstcheck vorab entschärfst. Wer die Beleuchtung testet, das Reifenprofil misst, die Kette pflegt und die Umbau-Nachweise griffbereit hat, fährt in aller Regel ohne Nachprüfung mit neuer Plakette nach Hause.
Quellen
- Motorrad-Hauptuntersuchung – Vorbereitung, Fristen und Prüfumfang – ADAC
- Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung für Motorräder – DEKRA
- HU und AUK fürs Motorrad – Prüfumfang und Papiere – TÜV Rheinland
- HU-Checkliste Motorrad – TÜV SÜD
- Mängelklassen bei der Hauptuntersuchung (gering, erheblich, gefährlich) – TÜV Rheinland
- § 29 StVZO – Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger – gesetze-im-internet.de
- Abgasuntersuchung – ab wann ist die AU/AUK Pflicht? – Bussgeldkatalog.org