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Motorrad abschleppen: Was zu beachten ist (§ 15a StVO)

Motorrad abschleppen – wie mache ich das eigentlich richtig?“ Diese Frage stellt sich fast jeder, dessen Maschine mit Defekt oder leerem Tank am Straßenrand steht. Die Antwort überrascht viele: In Deutschland ist das Abschleppen eines Motorrads grundsätzlich verboten – nicht nur unpraktisch, sondern ausdrücklich per Gesetz untersagt. Wer weiß, was beim Abschleppen zu beachten ist, kommt deshalb schnell zum eigentlichen Punkt: Ein liegengebliebenes Kraftrad wird nicht geschleppt, sondern verladen und transportiert. Dieser Ratgeber erklärt die Rechtslage nach § 15a StVO, warum Krafträder ausgenommen sind, wie du dein Motorrad stattdessen sicher auf den Anhänger bekommst und verzurrst, welchen Führerschein du dafür brauchst und wie du eine Panne unterwegs richtig absicherst.

Motorrad wird mit Spanngurten an der unteren Gabelbrücke auf einem offenen Autoanhänger verzurrt, Vorderrad in der Radwippe – richtiger Motorradtransport statt Abschleppen

Die kurze Antwort: Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden

Ein Motorrad darf in Deutschland nicht abgeschleppt werden – weder am Abschleppseil noch an einer Abschleppstange. Das steht wörtlich in § 15a Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO): „Krafträder dürfen nicht abgeschleppt werden.“ Diese Regel gilt überall – innerorts, auf der Landstraße und auf der Autobahn – und kennt keine Ausnahme für „nur kurz bis zur nächsten Werkstatt“. Wer trotzdem ein Kraftrad schleppt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; der Bußgeldkatalog sieht dafür ein Verwarnungsgeld von 10 Euro vor.

Das Gesetz meint mit „Kraftrad“ jedes einspurige Motorrad – vom Roller über die 125er bis zum schweren Tourer. Der Grund für das Verbot ist kein bürokratischer Zufall, sondern die Physik des Zweirads (dazu gleich mehr). Für dich heißt das in der Praxis: Sobald deine Maschine nicht mehr aus eigener Kraft fährt, ist Verladen die einzige legale und sichere Lösung – ein Anhänger, ein Transporter oder der Pannen- und Bergungsdienst.

Warum das Abschleppen eines Motorrads verboten und gefährlich ist

Ein Motorrad lässt sich nicht sicher schleppen, weil ein einspuriges Fahrzeug zum Balancehalten eine gewisse Mindestgeschwindigkeit braucht – genau die fehlt beim langsamen Ziehen im Schlepptau. Ein Auto steht auf vier Rädern und bleibt auch beim Schleppen stabil. Ein Motorrad dagegen kippt, sobald es zu langsam wird; der Fahrer muss permanent aktiv ausbalancieren. Beim Abschleppen entstehen dabei mehrere kaum beherrschbare Probleme:

  • Kein abgestimmtes Bremsen und Lenken: Zug- und Schleppfahrzeug reagieren unterschiedlich. Bremst das ziehende Auto, schiebt das Motorrad ungebremst auf – oder der Fahrer wird nach vorn gerissen.
  • Starre Abschleppstange blockiert die Lenkung: In Kurven muss ein Motorrad einlenken und sich neigen. Eine feste Stange verhindert genau das und zwingt die Maschine in eine unnatürliche Spur.
  • Kurzer Seilabstand, keine Reaktionszeit: Am kurzen Seil fehlt jede Sekunde, um auf Rucke, Schlaglöcher oder Bremsmanöver zu reagieren – ein Sturz ist fast programmiert.
  • Ungeeignete Ankerpunkte: Es gibt an einem Motorrad keine sichere Stelle, an der sich ein Seil ohne Beschädigung oder Blockade der Lenkung befestigen ließe.

Kurz: Das Abschleppen eines Krads ist keine „unter Vorsicht machbare“ Notlösung, sondern ein echtes Sturz- und Unfallrisiko. Genau deshalb hat der Gesetzgeber es komplett untersagt, statt es nur zu reglementieren.

Auch mit einem anderen Motorrad gilt: Finger weg

Ein Motorrad mit einem zweiten Motorrad abzuschleppen, ist ebenso verboten und noch riskanter. Manchmal liest man den Tipp, man könne die defekte Maschine „von Biker zu Biker“ ans Seil nehmen. Das verbietet § 15a StVO genauso – das ziehende Kraftrad wäre selbst instabil und müsste zusätzlich die Last eines zweiten, schwankenden Zweirads kontrollieren. Diese Idee gehört ins Reich der schlechten Notfall-Improvisationen.

Was § 15a StVO sonst noch zum Abschleppen regelt

§ 15a StVO regelt das Abschleppen liegengebliebener Fahrzeuge und schreibt unter anderem Warnblinklicht an beiden Fahrzeugen vor – für Krafträder greift aber vorrangig das komplette Abschleppverbot aus Absatz 4. Zur Einordnung, weil die Vorschrift bei Auto-Pannen ständig zur Anwendung kommt, hier die Grundzüge:

  • Warnblinkanlage: Beim Abschleppen müssen sowohl das ziehende als auch das gezogene Fahrzeug Warnblinklicht einschalten.
  • Autobahn: Ein auf der Autobahn liegengebliebenes Fahrzeug darf nur bis zur nächsten Ausfahrt geschleppt werden. Ein Fahrzeug von außerhalb darf nicht zum Weiterschleppen auf die Autobahn gebracht werden.

Für Motorräder sind diese Details letztlich zweitrangig, weil sie ohnehin nicht ins Schlepptau dürfen. Wichtig ist die Erkenntnis dahinter: Die StVO nimmt das Thema Sicherheit beim Schleppen ernst – und zieht beim Zweirad die klarste mögliche Grenze.

Die richtige Lösung: Motorrad verladen und transportieren

Statt zu schleppen, wird ein defektes Motorrad verladen – auf einen Motorrad- oder Pkw-Anhänger, in einen geschlossenen Transporter oder auf eine Pritsche. Das ist die einzige Methode, die zugleich legal, sicher und schonend für die Maschine ist. Welche Variante passt, hängt von Ausstattung und Budget ab:

  • Motorradanhänger: Speziell für Zweiräder gebaut, meist mit fest montierter Vorderradwippe (Radschiene), die das Vorderrad aufrecht einklemmt. Die komfortabelste Lösung.
  • Pkw-Anhänger mit Auffahrschiene: Ein normaler offener Anhänger tut es ebenfalls, wenn eine stabile Auffahrrampe und idealerweise ein Radstopper vorhanden sind.
  • Transporter oder Pritsche: Geschlossene Kastenwagen schützen vor Wetter und Blicken – gerade bei teuren oder neu gekauften Maschinen ein Argument.

So läuft das Verladen ab: Anhänger oder Transporter gegen Wegrollen sichern, eine tragfähige Rampe möglichst flach anlegen (das Vorderrad soll nicht ausbrechen), und die Maschine geradlinig nach vorn schieben – zu zweit deutlich leichter als allein. Das Vorderrad kommt mittig in die Radwippe oder an einen festen Anschlag an der vorderen Bordwand. Erst wenn das Motorrad sicher steht und nicht kippen kann, beginnt das Verzurren.

Wer sich ein gebrauchtes Bike aus einer anderen Stadt holt, steht übrigens vor genau derselben Aufgabe: Die frisch gekaufte Maschine will sicher nach Hause. Worauf du beim Kauf selbst achten solltest, zeigt unsere Checkliste für den Gebrauchtkauf – und den Heimtransport planst du am besten gleich mit ein.

Motorrad richtig verzurren – Schritt für Schritt

Ein Motorrad wird mit mindestens vier Spanngurten gesichert, die an stabilen Punkten wie der unteren Gabelbrücke und am Rahmen ansetzen – niemals am Lenker oder an Griffen. Falsch verzurrt ist fast so gefährlich wie gar nicht gesichert: Rutscht die Maschine auf der Ladefläche, ist der Sturz nur eine Frage der Zeit. So machst du es richtig:

  1. Vorne fixieren: Zwei Zurrgurte vorn schräg nach außen führen und an einem stabilen Punkt ansetzen – die untere Gabelbrücke ist ideal. Der Lenker, Blinker, Spiegel oder Bremsleitungen sind tabu, weil sie brechen oder blockieren.
  2. Vordergabel leicht einfedern: Die vorderen Gurte so weit spannen, dass die Federgabel etwa 2–3 cm einfedert – aber nicht bis auf Anschlag. Diese Vorspannung hält das Motorrad auch bei Bodenwellen fest im Zug.
  3. Hinten sichern: Zwei weitere Gurte hinten an tragfähigen Punkten wie Rahmenösen, Fußrasten oder der Schwinge befestigen, damit die Maschine nicht nach hinten oder zur Seite wandert.
  4. Flache Winkel und Nachkontrolle: Gurte möglichst flach ziehen (nicht senkrecht nach oben) und die Gewichtsverteilung auf dem Anhänger im Blick behalten. Nach den ersten Kilometern anhalten und alle Gurte nachziehen – sie setzen sich erfahrungsgemäß etwas.

Ein Tipp aus der Praxis: Lieber einen Gurt mehr als einen zu wenig, und nur ordentliche Ratschen-Spanngurte mit ausreichender Zurrkraft verwenden – Billig-Gummis oder Seile haben auf der Ladefläche nichts verloren. Die einzelnen Handgriffe zeigt Schritt für Schritt unsere ausführliche Anleitung, wie du ein Motorrad auf dem Anhänger sicherst.

Anhänger ziehen: Führerschein, Anhängelast und Stützlast

Für einen leichten Motorradanhänger reicht in aller Regel der normale Autoführerschein der Klasse B. Klasse B erlaubt Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse – und darüber hinaus sogar schwerere, solange Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht überschreiten. Da ein Motorrad samt kleinem Anhänger deutlich darunter bleibt, bist du mit Klasse B fast immer auf der sicheren Seite. Für größere Gespanne gibt es zwei Erweiterungen:

  • B96: Keine eigene Führerscheinklasse, sondern eine Schlüsselzahl nach kurzer Schulung – hebt die Kombination auf bis zu 4.250 kg an.
  • BE: Eigene Klasse für Anhänger zwischen 750 und 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.

Wichtig ist außerdem, dass Anhängelast und Stützlast des Zugfahrzeugs passen (beide stehen in den Fahrzeugpapieren) und der Anhänger zugelassen und verkehrssicher ist. Wer sich unsicher ist, welche Klassen der eigene Führerschein überhaupt abdeckt, findet einen guten Einstieg in unserem Überblick, welche Motorräder man mit dem Autoführerschein der Klasse B fahren darf – dort erklären wir das Klassensystem im Detail.

Panne unterwegs: so sicherst du dich und dein Motorrad ab

Bevor du an Transport denkst, gilt: erst die Unfallstelle absichern und dich selbst in Sicherheit bringen. Ein liegengebliebenes Motorrad am Fahrbahnrand ist eine Gefahrenquelle – besonders auf Landstraße und Autobahn. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

  1. Maschine wegschieben: Wenn möglich das Motorrad von der Fahrbahn auf den Seitenstreifen oder hinter die Leitplanke schieben.
  2. Warnweste anlegen: Eine gut sichtbare Warnweste macht dich für andere sofort erkennbar – gerade in der Dämmerung ein Lebensretter.
  3. Warndreieck aufstellen: In ausreichendem Abstand hinter der Pannenstelle, damit nachfolgender Verkehr rechtzeitig gewarnt ist.
  4. Sicher warten: Nicht neben der Maschine auf der Fahrbahn stehen bleiben, sondern hinter der Leitplanke oder abseits der Straße auf Hilfe warten.
  5. Standort durchgeben: Beim Anruf beim Pannendienst den genauen Standort nennen – auf der Autobahn helfen die Kilometertafeln am Fahrbahnrand.

Pannen- und Bergungsdienst: ADAC, Schutzbrief und Kosten

Der einfachste Weg, ein defektes Motorrad legal von A nach B zu bekommen, ist der Pannen- und Bergungsdienst – über einen Automobilclub wie den ADAC, einen Kfz-Schutzbrief oder einen gewerblichen Abschleppdienst. Viele Clubs bieten ausdrücklich Motorrad-Pannenhilfe an, teils mit speziell ausgestatteten Biker-Pannenhelfern. Weil passende Ersatzteile unterwegs selten vorrätig sind, läuft es meist auf einen Abtransport zur nächsten geeigneten Werkstatt hinaus statt auf eine Reparatur am Straßenrand.

Zur Kostenlage: Beim ADAC ist der Transport zur nächsten passenden Werkstatt je nach Tarif bis zu einer festen Grenze (in der Größenordnung von rund 300 Euro, inklusive Gepäck) abgedeckt; mit passendem Schutzbrief kann die Bergung sogar ganz ohne Zuzahlung erfolgen. Ohne Mitgliedschaft oder Schutzbrief hängen die Kosten eines gewerblichen Dienstes stark von Entfernung, Uhrzeit und Region ab – hier lohnt vorab die Nachfrage nach einem Festpreis. Konkrete Euro-Beträge lassen sich seriös nur je nach Anbieter angeben.

Sonderfall Ausland: Österreich und die Schweiz

Das deutsche Abschleppverbot für Krafträder gilt nicht automatisch im Ausland – Österreich und die Schweiz erlauben das Schleppen eines Motorrads unter bestimmten Auflagen. Wer im Nachbarland unterwegs ist, sollte sich aber nicht auf Halbwissen verlassen: Dort gelten eigene Vorschriften, etwa zu Seilbeschaffenheit und -kennzeichnung sowie zur schnellen Lösbarkeit der Verbindung. Als Faustregel gilt trotzdem: Auch wo es erlaubt ist, bleibt das Verladen die sicherere Wahl. Verlass dich im Zweifel auf den örtlichen Pannendienst und behandle jeden „im Ausland darf man doch“-Tipp mit Vorsicht – für die Fahrt in Deutschland ist er ohnehin irrelevant.

Häufige Fehler beim Motorradtransport

Rund um Abschleppen und Transport halten sich ein paar Irrtümer hartnäckig. Die häufigsten:

  • Glauben, „kurz zur Werkstatt schleppen“ sei erlaubt: In Deutschland ist es das nicht – Krafträder dürfen gar nicht geschleppt werden.
  • Gurte am Lenker befestigen: Der Lenker ist kein Ankerpunkt. Richtig ist die untere Gabelbrücke vorn und der Rahmen hinten.
  • Zu wenige Gurte, zu steile Winkel: Vier Gurte sind das Minimum, flache Winkel halten besser.
  • Vordergabel gar nicht oder auf Anschlag spannen: Beides ist falsch – ein paar Zentimeter Vorspannung sind ideal.
  • Nach dem Losfahren nicht nachkontrollieren: Gurte setzen sich; ein Stopp nach wenigen Kilometern gehört dazu.
  • Improvisierte Rampe: Eine wackelige oder zu steile Rampe ist die häufigste Ursache für Stürze schon beim Verladen.

Häufige Fragen (FAQ)

Darf man ein Motorrad in Deutschland abschleppen? Nein. § 15a Absatz 4 StVO verbietet das Abschleppen von Krafträdern ausdrücklich – überall und ohne Ausnahme. Ein liegengebliebenes Motorrad muss verladen und transportiert werden.

Was kostet es, wenn ich trotzdem schleppe? Der Bußgeldkatalog sieht für das verbotene Abschleppen eines Kraftrads ein Verwarnungsgeld von 10 Euro vor. Das eigentliche Risiko ist aber der Sturz, nicht das Bußgeld.

Wie transportiere ich ein defektes Motorrad richtig? Auf einem Motorrad- oder Pkw-Anhänger, in einem Transporter oder auf einer Pritsche. Das Vorderrad kommt in eine Radwippe oder an einen Anschlag, gesichert mit mindestens vier Spanngurten an Gabelbrücke und Rahmen.

Wie verzurre ich ein Motorrad auf dem Anhänger? Zwei Gurte vorn an der unteren Gabelbrücke (Gabel etwa 2–3 cm einfedern lassen), zwei Gurte hinten an Rahmen, Fußrasten oder Schwinge. Flache Winkel wählen und nach den ersten Kilometern nachziehen.

Welchen Führerschein brauche ich für einen Motorradanhänger? In der Regel reicht Klasse B (Anhänger bis 750 kg, bzw. Gespann bis 3.500 kg). Für schwerere Gespanne gibt es B96 (bis 4.250 kg) oder die Klasse BE.

Darf ich ein Motorrad mit einem anderen Motorrad abschleppen? Nein. Das Abschleppverbot gilt für alle Krafträder – ein zweites Motorrad als Zugfahrzeug ist ebenso unzulässig und besonders gefährlich.

Zahlt der ADAC den Motorradtransport bei einer Panne? Bei entsprechender Mitgliedschaft oder passendem Schutzbrief ist der Transport zur nächsten geeigneten Werkstatt in der Regel abgedeckt (bis zu einer festen Grenze). Details hängen vom Tarif ab.

Fazit

„Was ist beim Abschleppen eines Motorrads zu beachten?“ – die wichtigste Antwort lautet: dass man es gar nicht tut. § 15a StVO verbietet das Schleppen von Krafträdern eindeutig, und der Grund ist die Physik des Zweirads, das ohne Fahrt nicht balanciert. Bleibt deine Maschine liegen, führt der Weg über das Verladen: auf einen Anhänger oder in einen Transporter, sauber mit vier Gurten an Gabelbrücke und Rahmen verzurrt, mit dem passenden Führerschein am Steuer. Und wenn du gerade am Straßenrand stehst, gilt zuerst die eigene Sicherheit – Warnweste, Warndreieck, hinter die Leitplanke – und dann der Anruf beim Pannendienst. So kommt dein Motorrad sicher zur Werkstatt, ganz ohne riskantes Schlepptau.